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Campingordnung & AGB Kaiser Camping Outdoor Resort GmbH & Co. KG

Campingordnung & AGB Kaiser Camping Outdoor Resort GmbH & Co. KG


KAISER-CAMPINGPLATZ GmbH & Co KG
Reithof 2
D-83075 Bad Feilnbach
Telefon +49 (0) 80 66 – 88 44 00
Fax      +49 (0) 80 66 – 88 44 029


Allgemeine Geschäftsbedingungen (Camping)

Liebe Gäste,

wir freuen uns über Ihren Besuch und wünschen Ihnen einen angenehmen Aufenthalt. Bei uns treffen Gäste verschiedener Altersgruppen und Kulturen aufeinander, die häufig unterschiedliche Gewohnheiten, Bedürfnisse und Verhaltensweisen haben. Das Ziel unserer Campingordnung, einen Interessenausgleich zwischen allen Gästen herzustellen, um allen einen schönen Aufenthalt zu ermöglichen.

Folgende Regeln sind daher Bestandteil des zwischen Ihnen und uns abgeschlossenen Vertrages.


Anreise, Anmeldung

  1. Gäste des Campingplatzes (Platz) haben sich bei der Anreise vor dem ersten Betreten bzw. Befahren des Platzes an der Rezeption anzumelden (Check-in). Es ist keine Anreise / Aufnahme außerhalb der Öffnungszeiten möglich.

  2. Die Gäste sind verpflichtet, ihre Besucher, bevor diese den Platz betreten oder befahren, an der Rezeption anzumelden. Die aktuelle Preisliste gilt entsprechend.

  3. Kraftfahrzeuge jeder Art dürfen nur nach Anmeldung an der Rezeption auf den Platz gefahren werden.

  4. Haustiere sind vor der Anreise an der Rezeption anzumelden. Es ist ohne Ausnahme nur ein Hund pro Stellplatz erlaubt. Bei Zuwiderhandlung erfolgt direkter Platzverweis.

Stellplatz

  1. Beim Check-in erhält jeder Gast eine Anmeldebestätigung/Rechnung, auf der der zugewiesene Stellplatz vermerkt ist. Ein Stellplatzwechsel ist nur mit schriftlicher Zustimmung der Rezeption zulässig.

  2. Kraftfahrzeuge der Gäste sind auf dem eigenen Stellplatz abzustellen oder auf unserem Besucherparkplatz, Einfahrt Waldweg, die Straße gegenüber unserer Rezeption. Pro Stellplatz ist ein KFZ zulässig. Auf unserem Besucherparkplatz sind nur PKWs erlaubt, ausschließlich für unsere Gäste. Der Parkplatz vor unserer Rezeption, Reithofpark, gehört der Reithofklinik, dieser ist nicht Eigentum des Campingplatzes. Wohnmobile und Wohnwagen dürfen auf dem Parkplatz in der Reithofstraße nicht abgestellt werden.

  3. Führt die Größe von Wohnwagen, Kraftfahrzeugen, Wohnmobilen, Anhängern etc. dazu, dass für das Abstellen aller mitgebrachter Fahrzeuge und/oder Anhänger mehr Platz benötigt wird als ein Stellplatz umfasst, so sind so viele Stellplätze zu buchen und zu bezahlen, wie die Fahrzeuge und/oder Anhänger insgesamt an Stellfläche in Anspruch nehmen.

  4. Es ist unzulässig, freie Stellplätze ohne vorherige Anmeldung und schriftliche Zustimmung der Rezeption zu nutzen – gleich in welcher Form. Gleiches gilt auch für das Ändern oder Verschieben von Stellplatzgrenzen. Wer freie Stellplätze eigenmächtig nutzt, muss für die gesamte Nutzungsdauer den regulären Preis zuzüglich einer Bearbeitungsgebühr von 50 € bezahlen.

  5. Der Stellplatz ist während des Aufenthalts durch den Gast sauber und in einem ordentlichen, aufgeräumten Zustand zu halten.

  6. Um den Rasen zu schonen, dürfen Plastikfolien, Teppiche und ähnliches nicht auf dem Stellplatz ausgelegt werden. Dies gilt auch für das Auslegen in Vorzelten.

  7. Das Abgrenzen der Standplätze mit Zäunen, Absperrbändern, Ketten, Gräben, Einfriedungen, Seilen etc. sind nicht zulässig. Dies gilt insbesondre auch für das Absperren und Maßnahmen jeder Art, zur Verhinderung der Nutzung von Nachbarstellplätzen oder Wegen und Straßen. Es ist darauf zu achten, dass niemand durch Zeltpflöcke, Zeltschnüre oder andere Gegenstände gefährdet wird.

  8. Jegliche Veränderung am Stellplatz, gleich ob baulicher, gärtnerischer oder nutzungstechnischer Art ist untersagt.

  9. Nägel, Schrauben, Befestigungshaken, Drahtschlingen, Kabelbinder oder andere scharfkantige Gegenstände dürfen an Bäumen, Hecken oder Sträuchern nicht angebracht werden. Keinesfalls dürfen Nägel, Schrauben oder andere Spitze Gegenstände auf den Boden der Stellplätze gelangen. Heruntergefallene Gegenstände dieser Art sind vom Stellplatz bei Abreise restlos zu entfernen.

  10. Belegte Stellplätze dürfen nur nach vorheriger Zustimmung der jeweiligen Standplatznutzer betreten oder überquert werden.

Ruhezeiten

  1. Im Interesse aller Gäste herrscht Nachtruhe von 23 bis 7 Uhr.

  2. Radio- und Fernsehgeräte, CD- sowie MP3-Player, Handy oder ähnliche Geräte dürfen nur mit so einer Lautstärke betrieben werden, dass die Beschallung über den eigenen Stellplatz nicht hinausgeht.

  3. Es wird ausdrücklich darauf hingewiesen, dass lärmintensive Arbeiten durch das Betriebspersonal je nach betrieblichem Erfordernis ausgeführt werden müssen; dies kann auch in der Mittagszeit oder in Ausnahmefällen während der Nachtruhe sein und schließt die Nutzung von Maschinen und Kraftfahrzeugen ein.

Verkehr

  1. Auf dem gesamten Platz gilt die Straßenverkehrsordnung. Der gesamte Platz ist als verkehrsberuhigter Bereich („Spielstraße“) ausgewiesen, d.h. insbesondere, dass Kraftfahrzeuge nur im Schritttempo fahren dürfen und Kinder überall auch auf den Straßen spielen dürfen. Fußgänger, Radfahrer und Autofahrer haben gegenseitig aufeinander Rücksicht zu nehmen. Fahrzeuge dürfen nur auf den befestigten Straßen benutzt werden. Darüber hinaus bitten wir Sie, Ihr Fahrzeug auf dem Campinggelände nur zu bewegen, wenn dies unbedingt erforderlich ist.

  2. Das Führen von Fahrzeugen aller Art unter Alkohol-, Rauschmittel- oder Drogeneinfluss, sowie die Wahrnehmungsfähigkeit einschränkenden Medikamenteneinflusses ist verboten. Kraftfahrzeuge dürfen auf dem Platz nur von Gästen gefahren werden, die im Besitz einer gültigen Fahrerlaubnis sind. Kinder dürfen ausnahmslos auf dem Platz in Kraftfahrzeugen nur befördert werden, wenn sie mit den gesetzlich vorgeschriebenen Rückhaltesystemen transportiert werden (Kindersitze).

  3. Die Schrankenanlage und sämtliche Straßen und Wege des Campingplatzgeländes müssen Tag und Nacht zum jederzeitigen Befahren für Rettungsfahrzeuge freigehalten werden. Das Abstellen von Fahrzeugen oder sonstigen Gegenständen auf allen Straßen und Wegen ist deshalb nicht gestattet. Widerrechtlich abgestellte Fahrzeuge oder Gegenstände werden, falls der Eigentümer nicht unverzüglich festgestellt werden kann, auf dessen Kosten entfernt.

  4. Sachbeschädigungen von Campingplatzeinrichtungen jeglicher Art mit Fahrzeugen oder auf sonstige Weise sind unverzüglich dem Verwaltungspersonal zu melden.

  5. Fahrten mit Kraftfahrzeugen sind für Gäste während der Nachtruhe untersagt. Gäste, die während der Nachtruhe zum Platz zurückkommen, können ihr Fahrzeug auf unserem Besucherparkplatz Waldweg abstellen. Bitte beachten Sie, dass die Schrankenanlage während der Nachtruhe geschlossen bleibt; Rettungsfahrzeuge können jedoch jederzeit ein- und ausfahren. Bitte verständigen Sie daher in Notfällen die Rettungsleitstelle und geben Sie dort ihren Stellplatz (Straße, Kreisnummer) an. In der Zeit von 13 bis 15 Uhr werden die Gäste gebeten, auf Fahrten mit Kraftfahrzeugen auf dem Platz nach Möglichkeit zu verzichten.

Haustiere

  1. Gut erzogene Hunde sind auf unserem Platz willkommen. Die Hundebesitzer haben zu beachten, dass

  • Hunde immer an der Leine zu führen sind

  • sie dafür Sorge zu tragen haben, dass die Hunde nicht auf fremde Stellplätze oder öffentliche Flächen oder in Gebäude laufen

  • sie Verunreinigungen wie Hundekot umgehend rückstandsfrei zu entfernen haben (bitte Beutel aus den „Hunde-WCs“ verwenden)

  • Hunde in den Freizeitanlagen wie Spielplätze, Sportanlagen und Schwimmteichareal nicht erlaubt sind

  1. Hunde, die nicht gechippt sind und/oder über keinen Tierausweis verfügen und/oder über keine zum Zeitpunkt des Aufenthaltes gültige Tollwutimpfung verfügen, sind auf dem Platz nicht erlaubt. Ebenso dürfen keine Hunde auf den Platz, die gemäß den bayerischen Gesetzten als gefährliche Hunde bzw. Kampfhunde eingestuft sind.

  2. Andere Tiere dürfen von Gästen nicht auf den Campingplatz gebracht werden.

Müll, Entsorgung

  1. Jeder Gast trägt für die Beseitigung und Entsorgung seines Abfalls die persönliche Verantwortung. Sämtlicher Müll ist über unseren hauseigenen Recyclinghof (Müllstation) durch den Gast selbst durch Einwurf in die Container zu entsorgen. Dabei ist die vorgeschriebene Mülltrennung zu beachten. Die Container dürfen jeweils nur mit den zulässigen Abfällen gefüllt werden. Grünabfälle (Garten) sind auf dem dafür vorgesehenen Platz am Recyclinghof zu entsorgen. Generell dürfen nur die üblicherweise auf einem Stellplatz anfallenden Reise- und Grünabfälle bei uns entsorgt werden. Alle übrigen Abfälle sind vom Gast selbst kostenpflichtig bei den vom Landkreis Rosenheim vorgegebenen Stellen zu entsorgen. Dies gilt insbesondere auch für Sperrmüll jeder Art und Bauabfälle wie Gehwegplatten, Pflastersteine, Rasengittersteine etc.

  2. Abwässer aus den Abwasserbehältern von Wohnwagen und Wohnmobilen dürfen ausschließlich in den dafür vorgesehenen Entsorgungsstationen (Chemie-Entleerung) entsorgt werden, wobei zur Vermeidung von unnötiger Geruchsbelästigung immer das vorgesehene Zusatzmittel zu verwenden ist. Ebenso sind alle im Vorzelt oder anderweitig auf dem Stellplatz anfallenden Abwässer in geeigneten Behältern aufzufangen und in den Entsorgungsstationen zu entsorgen.

  3. Das Lagern von Abfällen jeder Art ist auf den Stellplätzen nicht gestattet. Ausgenomen hiervon ist lediglich pro Wohnwagen, Zelt oder Wohnmobil die Zwischenlagerung von Müll in einem geschlossenen haushaltsüblichen Mülleimer mit einem Fassungsvermögen von maximal 50 Litern.

  4. Verbotswidrig oder unsachgemäß abgelagerte Abfälle werden durch den Betreiber auf Kosten des Verursachers entsorgt. Hierzu zählt insbesondere auch das Ablagern von Grünabfällen auf öffentlichen Flächen und auf Nachbarstellplätzen.

Sanitäre Anlagen, Außenwasserstellen

  1. Bitte achten Sie bei Benutzung der Sanitäranlagen auf Sauberkeit und Ordnung und verlassen Sie diese im gleichen Zustand, wie Sie sie vorgefunden haben. Die nachfolgenden Gäste werden es Ihnen danken.

  2. Bitte beachten Sie auch die Kennzeichnung der Spülbecken im Innen- und Außenbereich bezüglich des vorgesehenen Einsatzzwecks. In Geschirrspülbecken darf keine Wäsche gewaschen werden; umgekehrt stehen die Waschtische zum Wäsche waschen nicht zum Geschirrspülen zur Verfügung.

  3. Das Rauchen, die Mitnahme von Flaschen und Gläsern sowie anderer gefährlicher Gegenstände in die Sanitärgebäude ist nicht gestattet.

  4. Tiere dürfen in die Sanitäranlagen nicht mitgenommen oder gebadet werden. Eine Hundedusche steht Ihnen im Außenbereich der Rezeption zur Verfügung.

  5. Die technischen Einrichtungen sind pfleglich zu behandeln. Bei Störungen oder Problemen, sowie Verschmutzungen oder Beschädigungen, bitten wir Sie umgehend die Rezeption zu informieren.

  6. Bitte haben Sie Verständnis, dass wir für die täglichen umfassenden Reinigungsarbeiten die Sanitärgebäude ganz oder teilweise für in der Regel ein bis zwei Stunden sperren müssen. Die einzelnen Sanitärgebäude werden zeitlich versetzt gereinigt, so dass immer genügend Sanitärgebäude für die Gäste zugänglich sind.

  7. Wasser ist ein kostbares Gut. Bitte gehen Sie in jeder Situation sparsam damit um.

  8. Die Außenwasserstellen sind nur zur Versorgung mit Frischwasser zu nutzen. Eine Entsorgung von Brauchwasser ist dort unzulässig. Auch dürfen dort keine Gegenstände gereinigt werden oder Waschmittel eingesetzt werden, da diese ansonsten in die Kanalisation gelangen. Das Anschließen von Leitungen und das dauerhafte Anschließen von Gartenschläuchen an den Wasserhähnen ist nicht gestattet. In den Monaten mit Frostgefahr müssen die Außenwasserstellen zur Vermeidung von Frostschäden abgestellt werden. Bitte versorgen Sie sich dann über die dafür vorgesehenen Wasserzapfstellen in den Sanitärgebäuden mit Frischwasser.

  9. Das Waschen von Kraftfahrzeugen, Wohnwagen sowie Zelten oder ähnliches, ist auf dem gesamten Campingplatz aus Gründen des Umweltschutzes strikt untersagt.

Freizeitanlagen

  1. Zum Spielen stehen Kindern unsere Kinderspielplätze zur Verfügung. Das Einbringen von Gegenständen in die Fallschutzbereiche ist untersagt.

  2. Fußballspiele oder artverwandte Spiele sind nur auf den hierfür ausgewiesenen Spielrasenflächen zulässig.

  3. In den Schwimmteichen haben die Gäste gegenseitig aufeinander Rücksicht zu nehmen. Verunreinigungen jeder Art sind in den Schwimmteichen zu unterlassen. Zutritt gilt nur für Erwachsene sowie Kinder ab 6 Jahren in Begleitung Erwachsener. Vor dem Benutzen der Schwimmteiche bitte duschen. Im Schwimmteichbereich gibt es keine Badeaufsicht.

  4. Die Benutzung aller Freizeitanlagen, insbesondere auch des Schwimmteichbereichs und der Spielplätze, erfolgt auf eigene Gefahr. Die Eltern sind für die Aufsicht ihrer Kinder bei der Nutzung unserer Freizeitanlagen selbst verantwortlich. Schäden an Freizeitanlagen sind umgehend der Rezeption zu melden.

  5. Das fischen am Jenbach ist ohne Fischereierlaubnis der Gemeinde strengstens verboten.

Sicherheitsvorschriften, Brandschutz

  1. Auf einem Stellplatz darf nicht mehr als eine in Betrieb befindliche (angeschlossene) Gasflasche, sowie eine volle Ersatz-Gasflasche gelagert werden. Leere Gasflaschen sind unverzüglich vom Stellplatz zu entfernen und bei der Verkaufsstelle zurückzugeben. Gasflaschen dürfen ausdrücklich nur in den dafür vorgesehenen Stellen gelagert werden, d.h. in den dafür vom Hersteller ausgewiesenen Plätzen im Wohnwagen oder Wohnmobil bzw. bei Vorzelten in einem zugelassenen Gaskasten, der vollständig aus nicht brennbarem Metall sein muss und standsicher zu verankern ist.

  2. Gasleitungen dürfen nur von zugelassenen Fachbetrieben verlegt oder verändert werden. Es dürfen nur gasbetriebene Geräte auf den Stellplatz gebracht werden, die eine ordnungsgemäße Betriebszulassung haben. Wohnwagen, Wohnmobile und sonstige Gasleitungen (z.B. in Vorzelten) einschließlich ortsfester oder ortsveränderlicher Gasgeräte sind auf dem Campingplatz nur erlaubt, wenn sie geprüft sind. Die Gasprüfung ist gemäß den gesetzlichen Vorgaben auf Veranlassung des Gastes innerhalb der Fristen jeweils ohne Aufforderung durch einen zugelassenen Prüfer wiederholen zu lassen und durch Urkunde der Rezeption nachzuweisen. Die Gäste sind darüber hinaus verpflichtet, alle behördlichen bzw. sonstigen Vorschriften im Zusammenhang mit der Verwendung von Gasflaschen und gasbetriebenen Geräten (Transport, Lagerung und Verwendung) zu beachten; der Gast haftet für alle Schäden, die durch von ihm auf den Platz eingebrachte Gasflaschen, Gasleitungen und gasbetriebene Geräte entstehen.

  3. Jeder Stellplatz verfügt über einen Stromanschluss. Ab Abnahmestelle (Steckdose des Betreibers im Anschlusskasten) ist jeder Gast für seinen Stromanschluss und die Einhaltung der Sicherheitsvorschriften selbst verantwortlich. Es dürfen nur zugelassene Euro-Stecker verwendet werden. Die Anschlussleitungen dürfen nicht länger als 25 Meter sein und es sind nur für den Außenbereich zugelassene Gummischlauchleitungen gestattet. Beschädigte Kabel dürfen nicht angeschlossen werden. Dies gilt insbesondere für Schäden an Steckern oder Kupplungen sowie am Mantel des Kabels. Kabel mit feuchten oder nassen Steckern und/oder Kupplungen dürfen nicht angeschlossen werden. Für Kosten, die durch unsachgemäßen Elektroanschluss seitens des Gastes verursacht werden, haftet der Gast (z.B. Auslösen des FI-Fehlerschutzschalters oder einer Sicherung wegen feuchtem Stecker oder Überlastung). Die Anschlusskabel müssen so verlegt werden, dass sie nicht über Wege und Straßen geführt werden und keine Stolpergefahr entsteht. Die Türen aller Stromanschlusskästen sind immer geschlossen zu halten; die Anschlusskabel müssen daher zwingend immer von unten durch die vorgesehenen Kabeldurchführungen eingeführt werden. Anschlussleitungen, die auf Kabeltrommeln aufgerollt sind, sind vollständig abzurollen und auszulegen.

  4. Auf dem gesamten Platz ist offenes Feuer verboten. Ausgenommen hiervon sind die offiziell vom Betreiber eingerichteten und gesondert gekennzeichneten Feuerstellen. Feuermachen in den offiziellen Feuerstellen ist nur unter permanenter Aufsicht einer erwachsenen Person erlaubt. Beim Verlassen der Feuerstelle muss das Feuer vollständig abgebrannt und mit Wasser abgelöscht sein. Als Brennmaterial darf ausschließlich abgelagertes, trockenes Brennholz verwendet werden, das an der Rezeption erhältlich ist. Zum Anzünden dürfen zudem Zeitungspapier und biologische Anzünder verwendet werden (keine Grillanzünder oder andere chemische Brandbeschleuniger). Das Verbrennen jeglicher Abfälle und von nicht naturbelassenem Holz ist untersagt – auch in den offiziellen Feuerstellen.

  5. Grillen ist nur auf dem eigenen Stellplatz und an offiziell ausgewiesenen Stellen unter ständiger Aufsicht einer erwachsenen Person erlaubt. Bitte nehmen Sie Rücksicht auf andere Gäste und vermeiden Sie unnötige Rauchentwicklung. Aus Sicherheitsgründen dürfen nur Holzkohle oder Grillbriketts verwendet werden. Zum Anzünden sind nur Grillanzünder zulässig; flüssige Grillanzünder und andere Brandbeschleuniger sind verboten. Beim Verlassen des Grills muss die Glut vollständig mit Wasser abgelöscht werden. Erst die vollständig abgekühlte Asche darf in den Restmüllcontainer entsorgt werden.

  6. Das Lagern und Entzünden von Leuchtraketen, Leuchtmunition, Feuerwerkskörpern aller Art, Sprengstoff und dergleichen ist auf dem gesamten Platz untersagt.

Notfalleinrichtungen, Notrufnummern

  1. In Notfällen sind erreichbar:

    • Die SOS-Nummer im Schaukasten an der Rezeption

    • die Feuerwehr/Rettungsdienst: 112

    • die Polizei: 110

    • Ärztlicher Bereitschaftsdienst: 116 117

  1. Ein mobiler Erste-Hilfe-Kasten steht an der Rezeption bereit. Im Bereich des Schwimmbades befindet sich ein spezieller Erste-Hilfe-Kasten für Wassersport-Verletzungen. Entnahme von Materialien aus den Erste-Hilfe-Kästen ist der Rezeption unverzüglich zu melden.

  2. Feuerlöscher befinden sich über den gesamten Platz verteilt an bzw. in den Sanitärgebäuden an den dort gekennzeichneten Plätzen. Bei Benutzung ist sofort die Rezeption zu verständigen.

  3. Beim Ausbruch eines Feuers ist über die Notrufnummer 112 sofort die Feuerwehr zu alarmieren und der Betreiber zu verständigen.

  4. Missbrauch von Notfalleinrichtungen wird bestraft und die Kosten werden dem Verursacher in Rechnung gestellt.

 

Cannabis Regelung

Als Familienfreundlicher Campingplatz steht der Schutz von Kindern und Jugendlichen für uns an erster Stelle. Daher ist der Anbau sowie der Konsum von Cannabis auf unserem Campingplatz ausdrücklich untersagt. Bei Zuwiderhandlung erfolgt ausnahmslos Platzverweis.

 

Verbot von Waffen und Rauschmitteln, Rauchen

  1. Die Benutzung sowie das Mitführen oder Lagern von Schusswaffen, Schreckschuss- und Gaswaffen, Hieb- und Stichwaffen sowie pyrotechnischen Materialien, ist auf dem gesamten Platz verboten.

  2. Das Lagern, das Mitführen, der Handel, der Besitz, sowie der Konsum von Drogen, Betäubungs- bzw. Rauschmitteln oder betäubungs- bzw. rauschmittelähnlichen Stoffen sind auf dem gesamten Platz verboten.

  3. Das Rauchen ist auf den Stellplätzen nur insoweit erlaubt, als dass die Nachbarn auf den angrenzenden Stellplätzen oder öffentlichen Flächen nicht durch Geruch belästigt oder dem Passivrauchen ausgesetzt sind.

Bezahlung

Die Rechnungen sind in EURO-Währung grundsätzlich in bar oder per EC-Karte zu bezahlen. Sollte aus technischen Gründen bzw. mangels Akzeptanz die Bezahlung mit der Karte nicht möglich sein, ist der Gast verpflichtet den Rechnungsbetrag sofort in bar zu begleichen.

Hausrecht

  1. Das Personal des Campingplatzes übt das Hausrecht aus.

  2. Den Anweisungen des Personals ist unbedingt Folge zu leisten, insbesondere auch hinsichtlich der Aufstellung von Kraftfahrzeugen, Wohnwagen, Wohnmobilen und sonstigen Fahrzeugen sowie von Zelten oder ähnlichen Anlagen.

  3. Bei schwerwiegenden Verstößen gegen die Campingordnung oder bei wiederholten Verstößen dagegen kann ein Platzverweis erfolgen. Ein Anspruch auf Rückzahlung bereits abgerechneter und/oder bezahlter Leistungen besteht in diesem Fall nicht.

  4. Auf dem Campingplatz sind Handels- und Gewerbetätigkeiten aller Art, Schaustellungen sowie das Feilbieten von Waren nicht gestattet. Gleichfalls untersagt sind Glücksspiele mit Gewinnausschüttung sowie Wettveranstaltungen.

Haftung, Schäden

  1. Hinsichtlich der Haftung des Betreibers wird auf die jeweiligen AGB verwiesen.

  2. Es wird ausdrücklich darauf hingewiesen, dass der Betreiber nicht für Schäden an Eigentum von Gästen und/oder Nutzungseinschränkungen/Betriebsstörungen haftet, die durch höhere Gewalt (z.B. Sturm, Hochwasser, Dauerregen), Stromausfälle oder andere technische Störungen verursacht werden, sofern dem Betreiber bzw. sofern den Erfüllungsgehilfen des Betreibers weder Vorsatz noch Fahrlässigkeit zur Last gelegt werden kann, also den Betreiber kein Verschulden trifft.

  3. Jeder Gast ist für sein Eigentum selbst verantwortlich. Der Betreiber haftet insbesondere nicht für Diebstahl von Gegenständen der Gäste oder Abhandenkommen von Wertsachen, sofern dem Betreiber bzw. den Erfüllungsgehilfen des Betreibers weder Vorsatz noch Fahrlässigkeit zur Last gelegt werden kann, also den Betreiber kein Verschulden trifft.

  4. Schäden an unserem Campingplatz, die von Gästen verursacht werden, sind vom Verursacher sofort der Rezeption zu melden und die Kosten für die Reparatur bzw. Ersatzbeschaffung sind vom Gast zu tragen. Dies gilt auch für den Missbrauch von Notfalleinrichtungen wie z.B. Feuerlöschern.

  5. Eltern haften für Ihre Kinder. Bei Gruppen haftet der Vertragspartner für alle Teilnehmer.

Mietunterkünfte

Folgende Regelungen gelten zusätzlich für die Nutzung von Ferienwohnungen und anderen Mietunterkünften (Objekte):

  1. Die Einrichtung (Möbel, Kleininventar, Küche, technische Geräte etc.) ist pfleglich zu behandeln. Mit Übergabe der Schlüssel beim Check-in geht die Verantwortung für das Objekt an den Gast über, insbesondere bezüglich Mietsachschäden.

  2. Bitte vermeiden Sie lärmintensives Verhalten, welches Ihre Nachbarn stören könnte; wir bitten Sie insbesondere Geräte mit Lautsprechern nur auf Zimmerlautstärke zu betreiben und bitte nicht bei offenem Fenster/Türen die Nachbarschaft mitbeschallen.

  3. Rauchen ist in den Objekten nicht gestattet.

  4. Tiere sind nicht gestattet, (ausgenommen in den dafür ausgewiesenen Objekten) außer es liegt mit der Buchungsbestätigung eine ausdrückliche Genehmigung vor.

  5. Bei der Abreise sind die Schlüssel an der Rezeption bis spätestens 10 Uhr beim Check-out abzugeben und das Objekt ist bis dahin zu räumen. Bitte denken Sie daran, dass das Abwaschen von Geschirr und das Leeren der Mülleimer vor der Abreise Aufgabe der Gäste ist und nicht Bestandteil der Schlussreinigung.

Sonstiges

  1. Postsendungen müssen vom Empfänger persönlich an der Rezeption abgeholt werden. Eingehende Post wird nicht nachgesandt

  2. Es ist ausdrücklich nicht gestattet, auf dem Platz erstellte Fotos, Videos oder Filme – gleich welcher Art – zu veröffentlichen; dies gilt insbesondere für das Einstellen im Internet. Ausdrücklich untersagt ist es, Fotos, Videos, Filme oder andere Aufzeichnungen zu machen, auf denen Mitarbeiterinnen oder Mitarbeiter des Betreibers enthalten sind. Das Anfertigen und Veröffentlichen solcher Dokumente dürfen nur mit schriftlicher Genehmigung der Betriebsleitung erfolgen. Für jedes Dokument ist eine Einzelerlaubnis erforderlich.

  3. Baustellen dürfen von Gästen nicht betreten oder befahren werden. Entsprechend dürfen vom Betreiber angebrachte Absperrungen nicht überschritten oder überfahren werden. Entsprechende Beschilderungen sind zu befolgen. Eltern haften für Ihre Kinder.

  4. Wir weisen ausdrücklich darauf hin, dass Teile der Anlage und der Infrastruktur, insbesondere Gaststätte, Sanitärgebäude und Freizeitanlagen zeitweise aus betrieblichen Gründen geschlossen sein können (z.B. Renovierungen, Baumaßnahmen, Reparaturen und auch im Winterhalbjahr zur Anpassung an den Nutzungsbedarf bzw. aus Frostschutzgründen). Dies gilt nicht als Mangel.

Bitte beachten sie den Jährlichen Aushang für die Winteröffnungszeiten.

Jahrescamping

Folgende Regelungen gelten zusätzlich für Saison- und Jahrescamper (Dauercamper):

  1. Stromanschlusskabel sind so zu verlegen, dass sie nicht über Wege und Straßen führen und keine Stolpergefahr darstellen. Sie dürfen nicht unterirdisch verlegt werden. Auf Rasenflächen sind sie seitlich so vorbei zu verlegen, dass beim Rasenmähen keine Gefahr besteht, dass diese in das Messer von Rasenmäher oder Freischneider gelangen können. Entlang von Hecken sind die Kabel so abzulegen, dass sie am Boden möglichst mittig in der Hecke verlaufen.

  2. Pro Stellplatz darf maximal ein Wohnwagen oder Wohnmobil, sowie zusätzlich ein Vorzelt aufgestellt werden. Darüber hinaus ist ein kleiner Geräteschuppen mit maximaler Grundfläche von 2 x 1,5 Metern als fliegendes Bauwerk zulässig. Zur Unterbringung von Besuchern dürfen zusätzlich vorübergehend für einige Tage Outdoor-Zelte auf dem eigenen Stellplatz aufgestellt werden. Fahrzeuge, Wohnwagen, Wohnmobile, Vorzelte und Zelte dürfen nur auf dem Stellplatz aufgestellt werden, wenn sie technisch einwandfrei sind und optisch in ansprechendem Zustand sind. Baufällige oder schon im Verfall befindliche sind ausdrücklich nicht erlaubt und sind unverzüglich vollständig zu entfernen.

  3. Bauliche Anlagen dürfen nur nach Zustimmung und vorgebenden Regelungen von Firma Dobler errichtet werden. Die Regelungen für bauliche Anlagen erhalten Sie auf Anfrage an der Rezeption. Zusätzliche Pavillons sind bei Baulichen Anlagen nicht gestattet.

  4. Das Lagern von nicht zum Zwecke des Jahrescampings üblicherweise bestimmten Gegenständen (Reisebedarf) ist auf dem Stellplatz nicht gestattet.

  5. Jeder Stellplatz ist durch den Gast permanent in aufgeräumtem, ordentlichem Zustand zu halten.

  6. Jeder Gast ist verpflichtet seinen Stellplatz zu pflegen und insbesondere, entsprechend dem aktuellen Wachstum, regelmäßig alle Rasenflächen auf seinem Stellplatz zu mähen. Die auf dem Stellplatz befindlichen Hecken oder daran angrenzenden Hecken sind allseitig zu schneiden. Gleiches gilt für Büsche und Sträucher (mindestens einmal pro Jahr) herabfallende Laub ist entsprechend zu entfernen.

  7. Es ist ausdrücklich untersagt, Sträucher, Büsche, Hecken oder Bäume ohne schriftliche Zustimmung der Betriebsleitung zu entfernen, um- oder einzupflanzen. Dies gilt auch für eine gärtnerische Umgestaltung des Stellplatzes.

  8. Aufschüttungen, Abgrabungen sowie Bodenverdichtungsmaßnahmen sind nicht gestattet, soweit nicht eine schriftliche Zustimmung der Betriebsleitung vorliegt.

  9. Zum Zwecke des Unterbaus von Wohnwagen, Vorzelten und Wohnmobilen dürfen Betonplatten, Pflastersteine oder Rasengittersteine durch den Gast auf dem Stellplatz verlegt werden. Betonfundamente sind nicht gestattet.

Diese sind bei Wegzug durch den Gast vollständig zu entfernen und wieder durch Rasenfläche zu ersetzen. Sollte dies nicht oder nur teilweise erfolgen, wird eine pauschale Gebühr von EURO 500.- zur Wiederherstellung des Platzes erhoben.

  1. Stellplätze sind ausnahmslos bei Rückgabe nach Ende der Vertragslaufzeit vollständig beräumt mit ebenem, niveaugleichem Rasen vollflächig versehen durch den Gast zurückzugeben. Für die Räumung hat der Gast zu sorgen und die notwendigen Arbeiten auf seine Kosten vorzunehmen. Gleiches gilt für die eventuell notwendige Herstellung der Rasenfläche bei Rückgabe.

  2. Das Verlegen von Leitungen jeder Art ist auf dem Stellplatz verboten, außer es liegt eine schriftliche Zustimmung der Betriebsleitung vor. Gleiches gilt für den Einbau von Schächten aller Art.

  3. Teiche und Zierbrunnenanlagen- auch mobile – dürfen nicht aufgestellt werden.

  4. Bitte nehmen sie Rücksicht auf Ihre Nachbarn und verzichten sie auf Kinderspielgeräte Trampolin und ähnliches. Für unsere Kinder bietet der Platz einen schönen Spielplatz im Zentralbereich.

  5. Blumen oder Gemüsepflanzen dürfen auf dem Stellplatz nur in kleinen Töpfen eingebracht werden. Große Tröge oder Beete sind untersagt um den Campinggedanken zu wahren.

  6. Solaranlagen zur Stromproduktion dürfen auf Wohnwagen oder Vorzelten angebracht werden, sofern dies durch einen Fachbetrieb geschieht und die elektrischen Anschlüsse nach den aktuellen Vorschriften hergestellt werden und keine Leitungsverbindung zu den Verbrauchern besteht, die über die Anschlussleitung von unserem Stromkasten versorgt werden (getrennte Netze).

  7. Eine Rückgabe von Stellplätzen kann immer nur zum Ende der Vertragslaufzeit erfolgen. Gibt der Gast einen Stellplatz vorzeitig zurück, so muss er bis zum Vertragsende weiterhin sämtliche Pflegearbeiten auf seine Kosten durchführen und einen Anspruch auf Rückzahlung von Stellplatzmieten und Betriebskostenpauschale besteht ausdrücklich nicht. Eine Untervermietung des Stellplatzes ist unzulässig. Gleiches gilt für eine Übertragung des Mietverhältnisses des Stellplatzes durch den Gast auf einen anderen Mieter bzw. neuen Gast.

Inkrafttreten, Änderungen:

  1. Diese Campingplatzordnung & die nachfolgenden AGB tritt am 01.04.2024 in Kraft. Gleichzeitig verlieren alle früheren Campingplatzordnungen ihre Gültigkeit.

  2. Änderungen bedürfen der Schriftform. Dies gilt auch für das Schriftformerfordernis.

AGB Allgemeine Geschäftsbedingungen für Camping Saison- und Jahresverträge zwischen dem im Vertrag genannten Campinggast und der Kaiser-Campingplatz GmbH & Co. KG (nachfolgend Betreiber genannt)

1.Vertragsgegenstand

Der Betreiber stellt dem Campinggast (und den mit ihm in einem Haushalt lebenden Ehegatten/Partner und den minderjährigen Kindern) den im Vertrag bezeichneten Stellplatz auf dem Gelände des Betreibers in Bad Feilnbach zur Verfügung. Mit Erreichen der Volljährigkeit scheiden Kinder aus dem Vertrag aus.

Der Campinggast ist berechtigt, auf dem Stellplatz einen Wohnwagen oder Wohnmobil bzw. ein Zelt, sowie einen PKW aufzustellen und den Stellplatz ebenso wie die Gemeinschaftsanlagen mit der genannten Personenzahl nach den Bedingungen der einschlägigen öffentlich-rechtlichen Vorschriften und der jeweils gültigen Campingordnung (siehe Ziffer 7) zu nutzen.

Zweitplätze können zusätzlich entweder zum Parken oder als Liegewiese gemietet werden.

Eine Überlassung oder Vermietung des Stellplatzes durch den Campinggast an Dritte ist ausgeschlossen.

Der Campinggast ist nicht berechtigt, auf dem Platz eine gewerbliche oder sonstige berufliche Tätigkeit auszuüben.

2. Regelungen bezüglich Wohnsitzes

Der Campinggast ist nicht berechtigt, auf dem Platz einen Erstwohnsitz zu begründen.

Eine Maximale Aufenthaltsdauer/ Platzverweildauer von 6 Monaten (183 Tage) ist auf dem Platz nicht zu überschreiten.

3. Dauer des Vertrages

Der Vertrag wird für die angegebene Zeit abgeschlossen und endet durch Zeitablauf mit dem letzten Vertragstag. Vor Ablauf des Vertrags wird der Betreiber dem Campinggast bei Bedarf ein neues Vertragsangebot unterbreiten. Mieterseits muss eine Kündigung spätestens bis 01.12. erfolgen.

4. Benutzungsentgelt/Nebenkostenvorauszahlung/Kaution

Die aktuelle Preisliste für Saison-/Jahrescamping gilt für alle Verträge bis zur Herausgabe einer neuen Preisliste.

Das vereinbarte Benutzungsentgelt ist im Voraus jeweils zum 1. April bzw. zum Vertragsbeginn als Gesamtbetrag zur Zahlung fällig.

Teilzahlungen sind grundsätzlich nicht möglich.

Die Strom-Abrechnung erfolgt jeweils zum 31. März.

Gibt der Campinggast den Stellplatz vor Ende des Vertrages auf, so hat er keinen Anspruch auf anteilige Rückzahlung des Benutzungsentgeltes.

5. Schranken-Zugang

Bei Buchung eines Stellplatzes erhält der Gast einen Zugang für die Schranke. Dieser Zugang gilt nur für angemeldete Fahrzeuge und ist nicht übertragbar.

6. Vorlage einer Gasprüf-Bescheinigung

Die Vorlage einer gültigen Gasprüf-Bescheinigung gemäß DVGW-Arbeitsblatt G607 bis Vertragsende ist für das Zustandekommen des Jahresvertrags Voraussetzung.

7. Campingordnung

Dem Campinggast wurde die Campingordnung vor Vertragsabschluss ausgehändigt. Der Campinggast bestätigt den Erhalt der Campingordnung. Der Campinggast ist verpflichtet, die geltende Campingordnung in der jeweils geltenden Fassung einzuhalten.

8. Änderungen

Änderungen oder Ergänzungen des Vertrages bedürfen der Schriftform. Dies gilt auch für das Schriftformerfordernis.

Bei Änderungen bezüglich des Camping-Stellplatzes berechnen wir eine Gebühr von 50,00 €. Eine Terminänderung ist nur nach gesonderter Rücksprache möglich. Der Betreiber ist nicht zur Erfüllung von Änderungswünschen verpflichtet. Eine Gebühr wird nur bei Änderungen bezüglich des Stellplatzes oder des Termins erhoben.

9. Kündigung des Vertrages

Der Betreiber hat das Recht, den Vertrag mit sofortiger Wirkung zu kündigen,

a) wenn der Campinggast trotz vorheriger Abmahnung ein gegen die Campingordnung verstoßendes Verhalten fortsetzt, das für den Betreiber und/oder die anderen Gäste auf dem Campingplatz unzumutbar ist,

b) wenn der Campinggast gegen Bestimmungen dieses Vertrages oder gegen die einschlägigen öffentlich-rechtlichen Bestimmungen verstößt,

c) oder wenn sonst ein wichtiger Grund vorliegt, der dazu führt, dass es für den Betreiber unzumutbar ist, das Vertragsverhältnis fortzusetzen.

Ein Anspruch auf anteilige Erstattung des Benutzungsentgelts besteht im Fall der Kündigung mit sofortiger Wirkung nicht.

10. Pflichten des Campinggastes bei Beendigung des Vertrages

Der Campinggast hat den Stellplatz zum Vertragsende komplett zu räumen und diesen in ordnungsgemäßem Zustand zurückzugeben. Kommt der Campinggast der Räumungspflicht nicht nach, wird jeder weitere Tag mit der geltenden Urlauberpauschale / Personengebühr inkl. Kurtaxe und eventuell anfallenden weiteren Gebühren berechnet. Die Geltendmachung eventueller weiterer Verzugsschäden bleibt vorbehalten.

11. Versicherung von Eigentum des Campinggastes

Der Campinggast ist für die Versicherung seines Eigentums selbst verantwortlich.

Diesbezüglich bestehen keine Verpflichtungen des Betreibers.

12. Besucher

Der Campinggast kann während seines Aufenthaltes gegen Gebühr Besucher empfangen. Der Besuch ist vorher bei der Rezeption anzumelden. Besucher, die bei dem Campinggast übernachten, müssen die jeweils geltenden Übernachtungsgebühren zuzüglich Kurtaxe entrichten.

13. Haustiere

Auf dem Parkgelände ist ausschließlich ein Hund pro Stellplatz erlaubt. Sonstige Tiere sind auf dem Gelände des Betreibers nicht erlaubt.

Hunde dürfen nur mit vorheriger Zustimmung des Betreibers auf den Platz gebracht werden. Diese Zustimmung kann jederzeit bei Vorliegen eines wichtigen Grundes widerrufen werden.

Das Mitbringen von Hunden ist gebührenpflichtig. Die jeweilige Gebühr ergibt sich aus der geltenden Preisliste, die auch unter www.kaiser-camping.com eingesehen werden kann.

Im Übrigen wird bezüglich der Haltung von Hunden auf dem Gelände auf die Campingordnung verwiesen.

14. Bauliche Veränderungen und Baumaßnahmen

Der Campinggast ist nicht berechtigt, auf dem ihm überlassenen Stellplatz oder anderen Stellen des Campingplatzes Veränderungen vorzunehmen. Hierzu wird auf die Campingordnung verwiesen.

Bei notwendigen Baumaßnahmen auf dem Campingplatz kann der Betreiber eine Freimachung des Stellplatzes verlangen.

15. Haftung und Schadensersatz

Die Gemeinschafts-, Freizeit- und Sportanlagen des Betreibers sind so zu behandeln, dass keine Schäden entstehen. Der Campinggast haftet für schuldhafte Beschädigung gleich welcher Art.

Der Betreiber haftet für Schäden aus der Verletzung von Leben Körper und Gesundheit, die auf Vorsatz oder Fahrlässigkeit, also auf ein Verschulden des Betreibers oder auf ein Verschulden von Erfüllungsgehilfen oder gesetzlichen Vertretern des Betreibers zurückzuführen sind.

Eine Haftung des Betreibers für Schäden, die keine Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit darstellen, ist ausgeschlossen, es sei denn, diese beruhen auf einer grob fahrlässigen oder vorsätzlichen Handlung oder Unterlassung des Betreibers oder von Erfüllungsgehilfen oder von gesetzlichen Vertretern des Betreibers.

16. Mangelanzeige/Mitwirkungspflicht

Trotz aller Bemühungen sind eventuelle Reklamationen nicht ausgeschlossen. Der Campinggast ist verpflichtet, Beanstandungen vor Ort sofort an der Rezeption des Betreibers zu melden. Die Mitarbeiter der Rezeption sind zur Entgegennahme der Beanstandungen berechtigt und geben die Reklamation ggf. an die Geschäftsleitung weiter. Unterlässt es der Campinggast schuldhaft, einen Mangel anzuzeigen, so tritt ein Anspruch auf Minderung nicht ein. Dies gilt nur dann nicht, wenn die Anzeige des Mangels erkennbar aussichtslos oder aus anderen Gründen unzumutbar ist. Der Betreiber wird bei Vorliegen eines Mangels umgehend Abhilfe schaffen, sofern dies möglich ist.

17. Fotoaufnahmen

In regelmäßigen Abstäden führt der Betreiber Foto – und Filmaufnahmen durch. Dieses Bildmaterial wird zu Marketing- und Schulungszwecken verwendet. Falls der Campinggast nicht fotografiert oder gefilmt werden möchte hat der Campinggast dies an der Rezeption mitzuteilen. An den Bildern können keine Rechte erlangt werden.

18. Datenschutz

Die im Rahmen des Vertragsabschlusses angegebenen personenbezogenen Daten werden des Betreibers ausschließlich für interne Zwecke, insbesondere zur Vertragsabwicklung verwendet. Die weitere Verwendung von personenbezogenen Daten erfolgt nur, wenn der Campinggast hierzu mit gesonderter Erklärung sein Einverständnis in Schriftform erteilt.

19. Vertragspartner und Kontaktdaten

Vertragspartner ist die Kaiser-Campingplatz GmbH & Co. KG

Geschäftsführer: Martin Mager

Reithof 2

83075 Bad Feilnbach

Telefon: +49 8066 884400

Mail: info@kaiser-camping.com

Internet: www.kaiser-camping.com

 

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KAISER CAMPING Outdoor Resort Bad Feilnbach

Reithof 2
D-83075 Bad Feilnbach
Telefon +49 (0)80 66 – 88 44 00
info@kaiser-camping.com